Lassen sich die Parameter, welche für die Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 1 VRV notwendig sind, nicht mehr bestimmen, ist die Berufungsklägerin frei zu sprechen. 3. Kosten- und Entschädigungsfolgen 3.1 Erst- und zweitinstanzliche Verfahrenskosten