B 4/1, S. 3). Im Polizeirapport wird jedoch auch festgehalten, dass die Fahrbahn rutschig war (vgl. act. B 4/1, S. 3). C___ hat dies bestätigt (er sagte, es sei sehr glatt gewesen) und erwähnt, dies sei darauf zurückzuführen, dass der Pfadschlitten kurz zuvor passiert hatte (act. B 4/34, S. 3). Für das Obergericht ist fraglich, ob mit der Seite 14 Einstellung „Schnee, hart“ bei der Berechnung des Anhaltesweges diesen sehr speziellen, konkreten Verhältnissen Rechnung getragen worden ist.