2014, N. 27 zu Art. 10 StPO). Verletzt ist der Grundsatz der freien Beweiswürdigung dann, wenn der Richter sich auf schematische Regeln stützt, was dann der Fall ist, wenn er nicht mehr auf die innere Autorität des konkreten Beweismittels abstellt, sondern beispielsweise Aussagen von Angehörigen generell keinen bzw. einen geringen Beweiswert beimisst (W OLFGANG W OHLERS, a.a.O., N. 28 zu Art. 10 StPO; THOMAS HOFER, Basler Kommentar, StPO, 2. Aufl. 2014, N. 54 ff. zu Art. 10 StPO). Sind die Strafbehörden von jeder positiven oder negativen Beweisregel entbunden, werden sie damit auf ihr eigenes Urteilsvermögen zurückgeworfen: