2.10 Rechtliche Grundlagen Wer Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundes verletzt, wird mit Busse bestraft (Art. 90 Abs. 1 SVG). Art. 32 Abs. 1 SVG regelt, dass die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen ist, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und