Die Berechnung der Sichtweite aufgrund des Berechnungstools auf Geoportal.ch ergebe von verschiedenen Standorten aus gemessen Werte zwischen 19,71 Meter, 18,75 Meter und 29,26 Meter (der auf dem Berechnungsblatt enthaltene Wert von 13,6 cm habe keine Bedeutung; dabei handle es sich um eine Fehlmessung aufgrund zweier zu nahe gesetzter Messpunkte). Der letztgenannte Wert sei nicht massgebend, da dieser praktisch dem Standort des Fahrzeuges der Beschuldigten nach der Kollision entspreche und sie somit schon vorher habe abbremsen müssen. Die effektive Sichtweite vor der Kurve habe damit rund 20 Meter betragen und sei wegen der hohen Schneemauer links zusätzlich erschwert gewesen.