A___ habe ihre Geschwindigkeit am 17. Januar 2016 auf der Geisshaldenstrasse in Waldstatt nicht der Strassenführung (unübersichtliche Linkskurve) und den Strassenverhältnissen (schneebedeckte Fahrbahn) angepasst. Als ihr ein weiteres Fahrzeug entgegengekommen sei, habe sie ihren Wagen nicht innerhalb der Hälfte der überblickbaren Strecke anhalten können, und es sei zur Kollision gekommen. 2.8 Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts