D___, der Sohn der Berufungsklägerin, sagte als Zeuge vor dem Einzelrichter des Kantonsgerichts aus (act. B 4/33), sie seien in den Rank gefahren und hätten das entgegenfahrende Auto gesehen. Seine Mutter habe den Bremsvorgang eingeleitet. Seines Erachtens sei ihr Auto im Zeitpunkt des Aufpralls stillgestanden. Durch den Aufprall sei der Wagen nach hinten in das Gebüsch gerutscht, welches sich am Strassenrand befinde. Der Airbag sei ausgelöst worden. Er könne nicht sagen, wie schnell seine Mutter vor der Linkskurve unterwegs gewesen sei, er habe den Tacho nicht gesehen. Nach seinem Dafürhalten sei das Tempo angemessen gewesen.