Die Strassenbreite habe aufgrund der Schneeverwehungen nur noch 2.6 Meter betragen und das Kreuzen von zwei Personenwagen sei nicht mehr möglich gewesen. Beide Fahrzeuge hätten sich nach der Kollision je am rechten Fahrbahnrand befunden. 2.3 Fotodokumentation In den Akten befindet sich eine Fotodokumentation der Kantonspolizei, welche die Situation nach dem Unfall zeigt (act. B 4/2). Zudem enthält der Polizeirapport ein Übersichtsfoto (act. B 4/1, S. 5). Seite 6 2.4 Aussagen Beschuldigte