Weder Lenker noch Mitfahrer seien verletzt. C___ und A___ hätten beide gebremst, hätten ihre Fahrzeuge jedoch nicht zum Stillstand bringen und die Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug verhindern können. Aufgrund der Schneeverwehungen hätten keine Brems- oder Schleuderspuren ausgemacht werden können. Beim Suzuki hätten Fahrer- und Beifahrerairbag ausgelöst, beim VW Sharan sei dies nicht der Fall gewesen. Die Strassenbreite habe aufgrund der Schneeverwehungen nur noch 2.6 Meter betragen und das Kreuzen von zwei Personenwagen sei nicht mehr möglich gewesen.