Dem Polizeirapport (act. B 4/1, S. 3) ist zu entnehmen, dass sich vor Ort der VW Sharan, AR 00001, mit Fahrtrichtung Waldstatt, und der Suzuki, AR 00002, mit Fahrtrichtung Geisshalden befunden haben. Beide Fahrzeuge seien vorne links zusammengeprallt und seien an diesen Stellen stark beschädigt. Aufgrund von Schneeverwehungen sei die Kurve sehr unübersichtlich und ein Kreuzen von zwei zweispurigen Fahrzeugen nicht möglich. Die Fahrbahn sei verschneit und sehr rutschig. Weder Lenker noch Mitfahrer seien verletzt.