A. Übersicht In der Anklageschrift wird der Beschuldigten A___ vorgeworfen, am 17. Januar 2016 die Geschwindigkeit ihres Motorfahrzeuges auf der Geisshaldenstrasse, Waldstatt, Richtung Geisshalden, nicht der Strassenführung (unübersichtliche Linkskurve) und den Strassenverhältnissen (schneebedeckte Fahrbahn) angepasst zu haben. Als ihr ein Fahrzeug entgegengekommen sei, habe sie ihren Wagen nicht innerhalb der Hälfte der überblickbaren Strecke anhalten können und es sei deshalb zur Kollision gekommen (act. B 4/16 und 17). B. Prozessgeschichte vor dem Einzelrichter des Kantonsgerichts