4. Der Berufungskläger A___ wird verpflichtet C___ für die Kosten ihrer Verteidigung im erstund zweitinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 10‘119.25 (inkl. Barauslagen und MWSt) zu bezahlen. 5. A___ wird für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren keine Entschädigung zugesprochen.