3. Kosten- und Entschädigungsfolgen 3.1 Parteivorbringen Der Berufungskläger lässt ausführen, die Vorinstanz habe dem Privatkläger sämtliche Verfahrenskosten und eine an die Beschuldigte zu bezahlende Parteientschädigung auferlegt. Sie stütze sich dabei auf Art. 427 Abs. 1 und Art. 432 Abs. 2 StPO. Die Regelungen der beiden Artikel, welche inhaltlich miteinander korrespondieren würden, seien dispositiver Natur.