2. Materielles: Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen (Art. 179ter StGB) 2.1 Parteivorbringen Der Berufungskläger lässt vorbringen, sein Stall sei sehr abgeschieden gelegen. Im Weiler D___ würden etwa 40 Einwohner wohnen, wovon die grosse Mehrheit noch arbeiten gehe. Das Gespräch und die Äusserungen seien nicht an die Allgemeinheit gerichtet gewesen, sondern nur an einen in personeller Beziehung abgegrenzten Kreis (C___ und A___). Der am Stall des Berufungsklägers vorbeiführende Wanderweg sei nicht stark frequentiert.