Seite 5 c) Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 15. Mai 2017 (act. B 7) wurde den Berufungsbeklagten Gelegenheit gegeben, einen schriftlichen und begründeten Nichteintretensantrag und/oder eine schriftliche Anschlussberufung einzureichen, wovon diese keinen Gebrauch machten. d) Die Parteien wurden am 27. Oktober 2017 zur mündlichen Hauptverhandlung vom 3. April 2018 vorgeladen (act. B 10).