C___ sagte bezüglich des Vorwurfs der Beschimpfung gleichentags bei der Polizei aus, sie sei vom Spaziergang mit ihrem Hund nachhause gekommen und als sie auf der Höhe des Stalls von Herrn A___ gewesen sei, sei Herr A___ vor der Stalltüre gestanden und habe angefangen sie zu beschimpfen (O1S 17 6, act. B 3/4, S. 2). Zur Abschreckung habe sie A___ ihr iPhone 5 entgegengehalten (O1S 17 6, act. B 3/4, S. 2). Als sie zuhause gewesen sei, habe sie festgestellt, dass sie die Beschimpfungen tatsächlich aufgenommen habe (O1S 17 6, act. B 3/4). A___ gab am 19. November 2014 in der Einvernahme durch die Polizei an, C