Seite 2 2. Es seien die Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen oder dem Antragsteller zu überbinden, und es sei der Beschuldigten eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. bb) im Berufungsverfahren: 1. Es sei die Beschuldigte C___ von Schuld und Strafe freizusprechen.