5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus - CHF 20‘290.00 Kosten der Voruntersuchung - CHF 2‘400.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 1‘591.80 amtliche Verteidigung (Anwalt der ersten Stunde) - CHF 2‘358.50 Zuführungskosten vor 1. Instanz - CHF 220.00 Zusatzgutachten - CHF 8‘000.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 540.00 Zuführungskosten vor 2. Instanz - CHF 35‘400.30 insgesamt werden im Betrag von CHF 5‘311.80 auf die Staatskasse genommen und im Restbetrag dem Beschuldigten A___ auferlegt.