Im Berufungsverfahren beträgt das Grundhonorar CHF 6‘000.00 (30 h à CHF 200.00; Art. 19 Abs. 1 Anwaltstarif). Dazu kommen die Barauslagen von 4 % (CHF 240.00) sowie die Mehrwertsteuer im Betrag von CHF 493.00 (hier wurden ermessensweise 2/3 mit einem Satz von 8 % und 1/3 mit einem Satz von 7.7 % berechnet). Dies ergibt eine Entschädigung von insgesamt CHF 6‘733.00 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer). Für das Berufungsverfahren ist dem Beschuldigten also eine (reduzierte) Entschädigung von CHF 337.00 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zuzusprechen.