Im Strafverfahren beträgt das Honorar für die Verteidigung Beschuldigter pauschal CHF 1‘000.00 bis CHF 6‘500.00, wenn das Kantonsgericht entscheidet (Art. 15 Abs. 1 Anwaltstarif, bGS 145.53), wobei die Honorarpauschale für die Vertretung vor Gericht die Bemühungen im Untersuchungsverfahren mit einschliesst (Art. 15 Abs. 2 Anwaltstarif). Angesichts der umfangreichen Voruntersuchung erscheint es angemessen, vom Maximum der Honorarpauschale auszugehen. Zum Grundhonorar von CHF 6‘500.00 kommen praxisgemäss 4 % Barauslagen (CHF 260.00) und die Mehrwertsteuer (CHF 541.00) von 8 %. Dies ergibt eine Entschädigung von insgesamt CHF 7‘301.00.