Die Gerichtsgebühr für das Berufungsverfahren wird aufgrund des überdurchschnittlichen Aufwandes (umfangreiches Aktendossier, Einholen Zusatzgutachten, Berufungsverhandlung) auf CHF 8‘000.00 festgesetzt (Art. 29 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Gebührenordnung). Entsprechend der oben erwähnten Aufteilung entfällt davon ein Betrag von CHF 400.00 auf die Staatskasse und ein solcher von CHF 7‘600.00 auf den Beschuldigten. Insgesamt ergibt sich bezüglich der Verfahrenskosten folgende Aufteilung: