Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass sich ein Geständnis grundsätzlich nur beschränkt auswirken darf. Eine Strafminderung von einem Drittel stellt so gesehen die äusserste Grenze dar und kann nur bei aussergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt sein. In aller Regel kann es sich im besten Fall um eine erhebliche Reduktion handeln, die sich grundsätzlich auch bei längeren Strafen im Umfang von einigen Monaten zu halten hat64.