Der Strafrahmen beträgt also 5 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe. Anders gesagt, ist die Zeitspanne von 15 Jahren, welche zwischen dem Strafminimum und dem Strafmaximum liegt, dem Verschulden des Beschuldigten entsprechend aufzuteilen. Wenn man das Verschulden nach HANS MATHYS in acht Kategorien unterteilt51, entfallen auf jede Kategorie somit 1.875 Jahre. Bei einem mittleren Verschulden kommen somit zur Grundstrafe von 5 Jahren gemäss Art. 111 StGB weitere 5 bis 7 1/2 Jahre (3 - 4 x 1.875)