Seite 42 Gesichtspunkten verknüpft werden47. Je leichter der Täter die übertretene Norm hätte befolgen können, desto schwerer wiegt seine Entscheidung, sie zu verletzen, und folglich seine Tat48. Nach Ansicht des Obergerichts wäre die Tat vermeidbar gewesen und dem Beschuldigten wären andere Wege offen gestanden, die für ihn bedrohliche Situation aufzulösen. Er hätte weglaufen oder zumindest in einen anderen Körperteil stechen können.