Weiter stellt sich die Frage, wie dem Beschuldigten die objektive Tatschwere subjektiv anzurechnen ist42. Finden sich beim Beschuldigten Umstände, die das Bild der Tat in einem günstigeren Licht erscheinen lassen? Oder sind etwa Vorstellungen und Absichten vorhanden, die erschwerend ins Gewicht fallen? Welches waren namentlich die Beweggründe und Ziele des Beschuldigten?43. Anhaltspunkte, dass A___ mit der Absicht,