In keinem Fall sei eine Freiheitsstrafe von weniger als neun Jahren ausgesprochen worden. Zusätzlich weise er auf einen neuen Vergleichsfall hin: Der Mann, welcher im Sommer 2014 in einer Moschee in Winkeln einen Serben niedergeschossen habe, müsse gemäss Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen für 16 Jahre ins Gefängnis. Zwar laute der Schuldspruch in jenem Fall auf Mord. Die Differenz zum Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung sei indessen nicht derart gross, dass man im Vergleich zu dieser Rechtsprechung eine Senkung um mehr als sieben Jahre als gerechtfertigt bezeichnen könnte.