Je grösser dieses Risiko ist und je schwerer die Sorgfaltspflichtverletzung wiegt, desto eher darf gefolgert werden, der Täter habe die Tatbestandsverwirklichung in Kauf genommen25. Das Geschworenengericht des Kantons Zürich entschied, dass eine Person, die mit einem Fleischmesser mit einer 14 cm langen Klinge auf Brusthöhe in die linke Körperseite stösst, töten möchte und sich des Erfolges bewusst ist26. In ähnlicher Weise entschied das Bundesgericht.