Seite 31 Händen zugepackt und er habe nicht gewusst, wo sich C2___ befinde. Diese Erklärung sei nicht plausibel. Das Ziel des Beschuldigten, nämlich dass der Griff sich löse, sei in dem Moment erreicht worden, als G___ den Arm des Beschuldigten weggedrückt habe. In diesem Zeitpunkt könne er nicht mehr gewürgt worden sein. Zudem habe das spätere Opfer nun gewusst, dass der Beschuldigte ein Messer habe und damit auch zusteche.