__ habe den Griff demzufolge lösen müssen. Aufgrund dieser Lockerung hätte es dem Beschuldigten möglich sein müssen, sich ganz zu befreien. Es sei nämlich nicht vorstellbar, mit nur einer Hand den Hals über dem dicken Jackenkragen des Beschuldigten weiter zu würgen, falls je gewürgt worden sei. Dazu habe A___ angegeben, G___ habe sogleich wieder mit beiden