das Messer bewusst gegen G___ einsetzte (act. B 3/7.4, S. 2; B 3/7.3, S. 8; B 3/69, S. 5). - Der Beschuldigte sagt weiter aus, dass er das Messer hervorgezogen und G___ damit gedroht habe. Er habe ihm damit nur Angst machen wollen (act. B 3/7.4, S. 3). Dieser habe das Handgelenk der messerführenden Hand gepackt. Dabei habe er, der Beschuldigte, sich am Kinn verletzt (act. B 3/7.3, S. 8; B 3/7.2, S. 4; B 3/7.1, S. 3). Er habe zugestochen, weil er keine anderen Möglichkeiten mehr gesehen habe, sein Leben zu retten (act. B 3/7.1, S. 6).