- Gegen die Darstellung der Geschehnisse durch den Beschuldigten fallen folgende Momente ins Gewicht: - Zunächst haben weder C2___ (act. B 3/11, S. 3 und 5) noch J___ (act. B 3/12, S. 3) beobachtet, dass G___ A___ gepackt oder gewürgt hat. Gemäss diesen beiden soll das spätere Opfer im Gegenteil versucht haben, den Beschuldigten zu beruhigen (act. B 3/11, S. 3; act. B 3/12, S. 3).