2.3.7 Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen, Untersuchung Beschuldigter Der Beschuldigte wurde am 22. März 2015 durch das Institut für Rechtsmedizin untersucht. Am rechten Kieferwinkel zeigte sich eine ritzartige Oberhautläsion. Sie stellt Folge einer schürfenden, spitzen Gewalteinwirkung dar. Es fanden sich keine Komponenten zu einer Gewalteinwirkung. Die Läsion ist als unspezifisch zu werten. Sie lässt sich mit der Aussage des Beschuldigten, dass die Verletzung im Zusammenhang mit dem Gerangel entstand, vereinbaren (act. B 3/13.5, S 3).