2.3.5 Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen, Legalobduktion Zur Klärung der Todesursache und Todesart wurde durch die Staatsanwaltschaft eine Legalobduktion in Auftrag gegeben (act. B 3/13.1). Bei der Obduktion zeigte sich eine Messerstichverletzung in der linken Brustkorbvorderseite mit Durchstechung der linken Herzkammerwand auf Höhe des 5. Zwischenrippenraumes in der mittleren Schlüsselbeinlinie (act. B 3/13.1.1, S. 3). Auf den beigelegten Bildern ist ersichtlich, dass die Stichverletzung nur wenige Zentimeter unterhalb der Brustwarze erfolgte (act. B 3/13.1.5, Abb.1).