In der Einvernahme vom 31. März 2015 führte der Beschuldigte aus, er habe nur seine Hände auf C2___s Schultern gelegt und ihn ermahnt, leiser zu sprechen. C2___ habe sich umgedreht. Er sei von G___ kurz am Hals gepackt worden. Dieser habe ihn dann losgelassen und ihn ausgelacht. Sie hätten dann normal miteinander gesprochen. Während des Gespräches sei er von C2___ beschimpft, beleidigt und mit dem Tod bedroht worden. C2___ habe seine Familie ebenfalls bedroht und beleidigt. Währenddessen sei C2___ provozierend vor ihn hin gestanden. Er habe ihn dann weggestossen. G___ habe ihn sofort ruckartig am Hals gepackt und zurückgeschoben.