damit mehrmals gedroht. Dieser habe die messerführende Hand gepackt, wobei er (der Beschuldigte) sich am Kinn verletzt habe. Er habe seine messerführende Hand dann aus dem Griff lösen können und G___ nochmals gesagt, er solle aufhören. Er habe gesehen, dass C2___ hinter ihm gewesen sei und habe einen kurzen Stich in Richtung G___ gemacht. Der Griff an seinem Hals habe sich dann gelöst (act. B 3/7.2, S. 4).