Am 26. März 2015 gab A___ zu Protokoll, er habe C2___ an der Schulter gestossen, um ihn umzudrehen. Dieser habe seinen Sohn H___ beschimpft. G___ habe sofort reagiert und ihn (den Beschuldigten) über den Kleidern an der Brust gepackt. Die Situation habe sich dann beruhigt (act. B 3/7.2, S. 3 f.). C2___ habe sich dann vor ihm aufgebaut und ihn ein wenig zurückgeschoben. Er habe sich nicht gewehrt, weil er gewusst habe, dass er weniger Kraft habe als C2___. Danach sei er von G___ gepackt und weiter zurückgeschoben worden. C2___ sei hinter G___ her gelaufen. In diesem Moment habe er das Messer aus seiner Jackentasche gezogen und G___ damit mehrmals gedroht.