B 3/7.3, S. 7). Er habe grosse Angst gehabt und sich nur noch mit dem Messer zu helfen gewusst. Er habe es herausgezogen und gerufen, lass mich, ich habe ein Messer. G___ habe dann das Handgelenk der messerführenden Hand ergriffen, wobei er (der Beschuldigte) sich am Kinn leicht verletzt habe. Er habe bemerkt, dass C2___ keinen Meter mehr entfernt war. Aus Angst und Panik habe er in Richtung des Bauches von G___ gestochen. (der Beschuldigte korrigiert sich) Er habe nicht gezielt zugestochen, sondern nur noch