In der Einvernahme vom 23. März 2015 sagte der Beschuldigte aus, dass C2___ gleich zu Beginn sehr aggressiv auf ihn zugekommen sei und sich vor ihm aufgebaut habe. Er habe C2___ weggeschubst. G___ habe ihn sogleich am Hals gepackt und ihn einige Meter über den Platz geschoben. Sein Hals sei zugedrückt worden, weswegen er keine Luft mehr bekommen habe. Er habe versucht, die Hände von G___ wegzudrücken. Dies sei ihm nicht gelungen, da G___ kräftiger sei als er. Aus den Augenwinkeln habe er C2___ seitlich auf ihn zukommen sehen. Er sei in Panik geraten und habe nach etwas Hartem gegriffen. Leider habe er das Messer erwischt (act. B 3/7.3, S. 7).