2.3.2 Aussagen des Beschuldigten Anlässlich der ersten Einvernahme vom 22. März 2015 sagte der Beschuldigte aus, C2___ habe ihn direkt nach seiner Ankunft gefragt, ob er Angst vor ihm habe (act. B 3/7.4, S. 2). Er habe erwidert, dass sich die Polizei um die Streitereien in der vergangenen Nacht kümmern werde. Daraufhin sei er von G___ am Hals gepackt worden. Beim Versuch sich zu wehren, habe G___ nur fester zugedrückt. Mit der rechten Hand habe er dann in der Jackentasche nach dem Messer gegriffen, mit welchem er G___ habe Angst machen wollen (act. B 3/7.4, S. 3). Als er gesehen habe, dass C2___ ihn schlagen wollte, habe er G___ in den Bauch gestochen (act.