Seite 14 gehabt. Da er sich nicht anders zu helfen wusste, habe er in der Tasche nach etwas Hartem bzw. seinem Handy gesucht, um es gegen G___ einsetzen zu können. Dabei habe er das Messer in die Hand bekommen, mit welchem er dann G___ gedroht habe. Dieser habe seine Messerhand ergriffen und zurückgestossen, wobei der Beschuldigte leicht am Kinn verletzt wurde. Es sei in der Folge zum tödlichen Stich gekommen, weil er von G___ am Hals gepackt und nicht mehr losgelassen wurde.