verstarb an den Folgen der Messerstichverletzung in die linke Brustkorbvorderseite mit Durchstechung der linken Herzkammerwand. Der Beschuldigte habe die lebensgefährliche Verletzung beim gezielten Stoss des Messers in den linken Brustbereich des Opfers billigend in Kauf genommen. 2.2 Unbestrittener Sachverhalt