Als sich der Beschuldigte und G___, der Vater von C2___, gegenüberstanden, zog der Beschuldigte sein Messer aus der Jackentasche. G___ gelang es zunächst, den messerführenden Arm des Beschuldigten zurückzustossen. Der Beschuldigte verletzte sich dabei leicht am eigenen Hals. Er holte darauf erneut mit der messerführenden Hand aus und stiess das Messer mit kräftiger Wucht in den linken Brustbereich von G___. Dieser stürzte daraufhin zu Boden, wo er leblos liegen blieb. G___ verstarb an den Folgen der Messerstichverletzung in die linke Brustkorbvorderseite mit Durchstechung der linken Herzkammerwand.