Gemäss Anklageschrift vom 13. April 2016 (act. B 3/39) erfuhr A___ am Sonntagmittag, 22. März 2015, von seinem Sohn H___, dass es in der vergangenen Nacht in F___ zu einer Schlägerei unter Jugendlichen gekommen war, an der unter anderem auch sein Sohn beteiligt war. Im Laufe des Nachmittags begab sich der Sohn des Beschuldigten zum Schulhaus E___, wo eine Aussprache stattfand. H___ rief zu Hause an und bestellte seinen Vater auf den Platz, nachdem er feststellte, dass ein Teil der Jugendlichen in Begleitung ihrer Väter zur Aussprache erschienen war.