An diesem Antrag hielt der Beschuldigte auch anlässlich der Berufungsverhandlung fest (act. B 27, S. 7). 1.5.4 Gemäss Staatsanwalt B___ ist dieser Antrag abzulehnen (act. B 27, S. 7), da nach dem langen Zeitablauf nicht anzunehmen sei, dass sich die involvierten Personen noch an die genauen Umstände erinnern könnten.