Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht fand am 23. Januar 2018 in Anwesenheit des Staatsanwaltes, der Privatklägerin 3, des Beschuldigten und dessen Verteidigers sowie von Dolmetscher N.H. statt (act. B 27). Seite 7 G. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung im Anschluss an die mündliche Verhandlung durch und eröffnete den Parteien sein Urteil danach im Dispositiv (act. B 28). Erwägungen 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit