d) Das Zusatzgutachten des Institutes für Rechtsmedizin, St. Gallen, datiert vom 24. Juli 2017 (act. B 12). In der Folge wurde den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt (act. B 14), wovon einzig der Beschuldigte Gebrauch machte (act. B 16). e) Am 3. November 2017 liess der Beschuldigte das ausgefüllte Formular „Befragung zur Person / Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen“ einreichen (act. B 22). F. Hauptverhandlung vor dem Obergericht