Mit Urteil vom 16. August 2016 sprach das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, 2. Abteilung, A___ der vorsätzlichen Tötung schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von 163 Tagen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Weiter wurde der Beschuldigte verpflichtet, der Privatklägerin 1 Schadenersatz im Betrage von CHF 6‘426.05 nebst 5 % Zins seit dem 1. Juli 2015 zu bezahlen. Zudem wurde ihm auferlegt, der Privatklägerin 1 eine Genugtuung von CHF 40‘000.00 sowie den Privatklägern 2 und 3 je eine solche von CHF 20‘000.00, je nebst Zins zu 5 % seit 22. März 2015, zu entrichten.