a) Am 22. März 2015 um 18:21 Uhr ging bei der Kantonalen Notrufzentrale Appenzell Ausserrhoden die Meldung ein, es sei jemand mit einem Messer niedergestochen worden. Nur wenige Minuten später rief A___ an, um die Tat zu melden. Die Ambulanz sowie das Pikett Vorderland wurden unverzüglich aufgeboten. Die Polizei fand A___ in seiner Wohnung vor und nahm ihn fest (act. B 3/2.1; B 3/4.1; B 3/5.1). Um 22:25 Uhr fand in der Wohnung des Beschuldigten in Anwesenheit von dessen Sohn H___ eine Hausdurchsuchung, Durchsuchung von Aufzeichnungen, Personen und Gegenständen statt (act. B 3/5.2 - B 3/5.4).