6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. c) der Privatkläger 1 - 3: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Der Angeklagte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. 2. Der Angeklagte sei zu verpflichten, der Geschädigten und Privatklägerin C1___ Schadenersatz in Höhe von CHF 6‘426.05 nebst 5 % Zins seit dem 01.07.2015 zu bezahlen. 3. Der Angeklagte sei zu verpflichten, der Geschädigten und Privatklägerin C1___ eine Genugtuung in Höhe von CHF 50‘000.00 nebst 5 % Zins seit dem 22.03.2015 zu bezahlen.