Muss sich das Berufungsgericht aufgrund eines Rückweisungsentscheides durch das Bundesgericht erneut mit dem Prozess befassen, so findet grundsätzlich nur noch eine eingeschränkte Überprüfung statt. Das Berufungsgericht hat die rechtliche Beurteilung, mit welcher die Rückweisung begründet wird, seinem Entscheid zugrunde zu legen.